Der Kriterienkatalog für inklusiv nutzbare Sportstätten wurde 2018 ehrenamtlich vom Netzwerk Sport und Inklusion Berlin erstellt. Das Netzwerk wies darauf hin, dass die bestehenden Normen für eine inklusive Nutzung nicht mehr ausreichten. Der Nutzungsanspruch geht weit über den Standard einer DIN oder den Status „behindertengerecht“ oder „rollstuhlgerecht“ hinaus.
Mit diesem Katalog wurde der politischen Bitte nachgekommen, ein Instrument zu entwickeln, dass die Defizite aufzeigt. 2018 wurde der Katalog parlamentarisch verabschiedet und ist seitdem durch die Berliner Verwaltung anzuwenden. Bei bestehender Kostenneutralität ist er auch bei aktuellen Bauvorhaben in der Umsetzung oder beim Bauen im Bestand gültig.